Die Emancipation
der Juden im Königreich Hannover
Während
In der Deutschen
Bundesakte von 1815
die
Gleichstellung der Juden formal beibehalten wurde, setzten die
einzelnen Deutschen Bundesländer, bis auf Preußen, sie wieder außer
Kraft.
Mit Fragebögen wurde die jüdische Bevölkerung
wieder genau erfaßt. Es wurde nachgeforscht, wo jemand inzwischen
Grundeigentum erworben hatte und die Institution des Schutzjudentums
wurde erneuert. Die unveränderlichen Nachnamen blieben teilweise im
Gebrauch, manchmal fielen sie weg.
In
Frankreich erfolgte die Gleichstellung der Juden 1790
durch
eine einzige Akte, im Königreich Hannover dagegen war es ein
langwieriger Prozeß, der sich schrittweise über Jahrzehnte
erstreckte. 1828 wurden wieder bleibende Familiennamen eingeführt.
Die
drei Rössinger Judenfamilien mußten sich am 14.
Mai 1828
auf dem Amt Calenberg einfinden und ihren Wahlnamen angeben. Sie
entschieden sich für die Namen, die sie auch schon während der
Franzosenzeit führten:
Neuhaus,
Neuberg und Blumenthal
1832
Der
Gesetzentwurf zur Reform der bürgerlichen Verhältnisse der Juden,
an den „nur noch letzte Hand anzulegen war," gelangte 1836
zur
Beratung an die Stände und ging 1837
im
Verfassungskonflikt unter.
30.
September 1842: „Emancipationsgesetz“
Gesetz
über die Rechtsverhältnisse der Juden
Artikel
1, Abschnitt 1 stellte als Regel den Grundsatz
der Gleichheit
in Rechten und Pflichten mit den Christen auf.
§ 5
enthielt die Bestimmung:
"Das
Schutzverhältnis der Juden, so weit es noch
besteht,
wird aufgehoben. Die daraus folgenden Leistungen bleiben jedoch
einstweilen und bis auf ein zu erlassendes Gesetz bestehen."
Die
Juden wurden zwar der allgemeinen Wehrpflicht unterworfen, aber der
Regierung stand das Recht zu, die Juden bis auf weiteres nicht zum
Militärdienst heranzuziehen.
Viele Bestimmungen des neuen Gesetzes wurden durch
Ausnahmeregelungen durchlöchert.
1847
folgten Ergänzungen zu dem Gesetz von 1842, unter anderem:
das
Recht der
Juden,
ein Haus und 1 1/4 Morgen Acker zu erwerben.
Am
5. September 1848
brachte das Gesetz die völlige
Gleichstellung der Juden im
Königreich Hannover durch den Passus, daß die Ausübung der
bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnis
unabhängig sein sollte. Die Juden konnten damit auch öffentliche
Ämter übernehmen und waren berechtigt zur Teilnahme an der
Gemeinde- und Landesvertretung.
1869
sorgte
der Norddeutsche
Bund für
die Aufhebung der letzten persönlichen Beschränkungen.
Quelle:
Niedersächsisches
Jahrbuch 1992, Uwe Eissing S. 287 ff. (Rechtsverhältnisse der
Juden)
Niedersächsisches
Jahrbuch 1993, Wolfgang Marienfeld S. 263 ff. (Familiennamen der
Juden)
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