Berufsbeschränkungen der Juden
Ein
reguläres Handwerk durften die Juden weder erlernen noch ausüben,
denn die Zünfte waren ihnen verschlossen. Die Handwerkergilden, die
Zünfte und Innungen basierten auf den christlichen Bruderschaften
des Mittelalters, und ihr Brauchtum war stark christlich geprägt.
Mit der Zunftverfassung konnte eine "durch
Religion und Sitte ganz verschiedene Sekte"
kaum in Übereinstimmung gebracht werden.
Schlachten
Das
Schlachten war ihnen zum eigenen Verbrauch erlaubt, aber z.T. auch
zum Verkauf an Christen. Ihr jüdischerGlaube gestattete ihnen, nur
Fleisch von geschächteten Tieren zu essen.
Dieses
Schächten ist eine rituelle Schlachtung makelfreier (koscherer)
Tiere. Nach den jüdischen Speisegesetzen sind dies wiederkäuende
Paarhufer wie Rind, Schaf, Ziege oder Hirsch. Es wird von einem
Schächter, einem Kultbeamten durchgeführt. Dieser führt mit einem
langen, scharfen Messer einen raschen Querschnitt durch
Halsschlagader, Speise- und Luftröhre des Tieres, wodurch eine volle
Ausblutung erreicht werden soll. Eine vorherige Betäubung des
Schlachttieres war religionsgesetzlich unzulässig.
In
Deutschland wurde das Schächten durch das Gesetz vom 21.4.1933
verboten, weil es dem deutschen Tierschutzgesetz widerspricht. Durch
Verordnung wurde es 1946 und 1947 von den Alliierten
Militärregierungen wieder zugelassen. Eine einheitliche
bundesgesetzliche Regelung steht auch heute noch aus und es wird in
den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Handel
und Geldgeschäfte
Die
organisierten Kaufmannschaften waren ihnen verschlossen.
Die
Juden durften mit alten und einigen neuen Waren handeln, so weit
nicht die Privilegien der Zünfte oder der Bürgerschaft dagegen
standen. Als „Trödeljuden"
hielten sich viele über Wasser. Der Hokenhandel, der Kleinhandel,
war ihnen erlaubt. Gewohnheitsmäßig kamen auf dem Lande der Vieh-,
Getreide- und Pferdehandel dazu, sowie Geld- und Wechselgeschäfte.
Vor
allem der Geldverleih lag in den Händen der Juden, den das
kirchliche Zinsverbot den Christen untersagte. Sie hatten das
Privileg, von Darlehen Zinsen zu nehmen und das Recht, verpfändete
oder verkaufte Sachen bis zur Zahlung zurückzubehalten. Einige Juden
kamen dadurch zu erheblichen Vermögen und wurden wegen ihrer
Geschicklichkeit in Gelddingen von den stets finanzschwachen Fürsten
an ihre Höfe gezogen.
Einer
von diesen war der bekannte Joseph Süß-Oppenheimer (1692-1738), der
von Herzog Karl Alexander von Württemberg zum Geh. Finanz-und
Staatsrat ernannt wurde. Durch Münzmanipulationen und Verkauf von
Ämtern, Titeln und Privilegien erschloß er dem geldbedürftigen
Herzog immer neue Geldquellen. Die Beamtenschaft und die Landstände
zwangen dem Herzog kurz vor seinem Tode den Haftbefehl gegen
Süß-Oppenheimer ab, der in einem anfechtbaren Verfahren zum Tode
verurteilt wurde. Seine Lebensgeschichte diente als Vorlage für den
im Dritten Reich gedrehten Film „Jud
Süß.“
Geisteswissenschaften
Öffentliche
Ämter und Würden im Militär- und Zivilstand waren ihnen bis zur
Emanzipation der Juden im 19. Jahrhundert nicht zugänglich, obwohl
das in den verschiedenen deutschen Fürstentümern auch
unterschiedlich gehandhabt. wurde. Die Universitäten standen ihnen
offen und es gab jüdische Ärzte und Advokaten. Diese Gegebenheiten
führten dann im 19. und 2O. Jahrhundert beinahe zwangsläufig in
verschiedenen Berufsgruppen, vor allem geistigen und künstlerischen,
zu einer Überrepräsentation der Juden im Verhältnis zur übrigen
Bevölkerung.
Ein
klassisches Beispiel dafür ist die Nachkommenschaft des jüdischen
Bankiers und Kammeragenten Leffmann Behrens im 17. Jahrhundert am
Hannoverschen Hofe
Er
war verheiratet mit Jente Hameln. Diese hatte aus erster Ehe schon
sechs Kinder. Aus ihrer zweiten Ehe mit Leffmann Behrens gingen noch
einmal drei Kinder hervor.
Diese
Kinder hatten sehr berühmte Nachfahren, u.a. Siegmund Freud, die
Dichter Heinrich Heine und Carl Sternheim und der Komponist Felix
Mendelssohn Bartholdy
Quellen:
Dr.
jur.Löb, Abraham:
„Rechtsverhältnisse
derJuden im ehemaligen Königreiche und der jetzigen Provinz
Hannover“, Frankfurt 1908
M:
Zuckermann.
„Kollekteana
zur Geschichte der Juden im Hannoverland“, Hannover 1912
Jahrbuch
des Historischen Vereins 1992, Uwe Eissing S.320 ff
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